Hinweise zur Briefwahl

Wer per Briefwahl oder in einem anderem als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Wahlbezirk wählen möchte, kann dies postalisch, per E-Mail, online oder persönlich im Wahlbüro beantragen – jeweils unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen. Um Wahlmissbrauch zu vermeiden, dürfen nach geltendem Wahlrecht telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.

Der Antrag auf Briefwahl kann per E-Mail an wahlen@freudenberg-stadt.de gestellt werden oder mittels eines frankierten Postbriefes an folgende Adresse gesendet werden: 

Stadt Freudenberg

Wahlbüro
Mórer Platz 1

57258 Freudenberg

Zudem steht ein Online-Briefwahlantrag ab Mittwoch, 8. Mai 2024 zur Verfügung. 

Außerdem ist eine Beantragung über den personalisierten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Die Frist für die Beantragung der Zusendung von Wahlunterlagen endet am Mittwoch, 5. Juni 2024, um 11:00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden. Eine persönliche Abholung im Wahlbüro ist bis Freitag, 7. Juni 2024 möglich

Außerdem besteht die Möglichkeit, ab Mittwoch, 8. Mai 2024, bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung vor Ort im Wahlbüro (Rathaus, Raum 101) direkt zu wählen. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen.

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme bevollmächtigt sein. Die Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wahlscheine können persönlich nur bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine persönliche Beantragung noch bis 15:00 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni 2024) möglich.  Die Wahlunterlagen können durch eine beauftragte Person mit schriftlicher Vollmacht abgeholt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugestellt wurde, kann Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wichtig: Damit die Stimme berücksichtigt werden kann, muss der rote Wahlbrief bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag (Sonntag, 9. Juni 2024) im Rathaus Freudenberg, Mórer Platz 1, eingegangen sein.

Weiterführende Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024 …