Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Allgemeine Informationen zur Europawahl 2024

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union vom 6. bis 9. Juni 2024 statt. Für Deutschland wurde Sonntag, der 9. Juni 2024 als Wahltermin festgelegt.

Die wesentlichen Aufgaben des Europäischen Parlament sind die Mitwirkung an der Gesetzgebung, demokratische Kontrollrechte sowie die Genehmigung des EU-Haushalts.

Das europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt. Es wird in allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat somit eine Stimme, welche er für eine Liste der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung abgeben kann.

Weitere Informationen auf externen Seiten:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt zur Europawahl sind gemäß § 6 Europawahlgesetz Bürgerinnen und Bürger, die

  • am Wahltag Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/ Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben. 
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. 
  • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Dabei sind bei der Europawahl für Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern einige Unterschiede zu berücksichtigen.

Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 28. April 2024 in Freudenberg gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch eingetragen. 

Wenn Sie nach dem 28. April innerhalb von Freudenberg umziehen oder neu nach Freudenberg ziehen müssen Sie abhängig vom An- bzw. Ummeldetermin folgendes beachten, um im Wählerverzeichnis zu stehen:

  • Wenn Sie sich ab dem 29. April 2024 innerhalb Freudenbergs ummelden, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können am Wahltag nur dort wählen. Möchten Sie in Ihrem neuen Wahlbezirk wählen, können Sie bis zum 7. Juni 2024 (18.00 Uhr) Ihre Briefwahlunterlagen bei uns beantragen. Mit dem darin enthaltenen Wahlschein können Sie in jedem Wahlraum in Freudenberg wählen.
  • Wenn Sie zwischen dem 29. April und dem 19. Mai 2024 aus einer anderen Gemeinde in Deutschland oder aus dem Ausland nach Freudenberg ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Andernfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 bei uns postalisch eingehen.
  • Wenn Sie ab dem 20. Mai 2024 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen.

Personen mit europäischer Staatsbürgerschaft

In Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (Unionsbürgerinnen und -bürger), können entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ihre Stimme abgeben. Jede Person darf jedoch nur einmal wählen.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits bei einer Europawahl seit 1999 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden, ohne dass sie zwischenzeitlichen ins Ausland weggezogen sind und bis zum Stichtag, dem 28. April 2024, ihren Hauptwohnsitz in Freudenberg gemeldet haben, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und müssen nichts weiter tun, um in Freudenberg zu wählen. 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die, bisher nicht in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, aber in Freudenberg wählen möchten, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung stellen. Das gilt auch, wenn man zwischenzeitlich ins Ausland verzogen war. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Stadt Freudenberg (Mórer Platz1, 57258 Freudenberg) eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Antragsvordruck

Antrag für Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

Das Antragsformular enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Hinweis für Nutzende des Browsers Mozilla Firefox: Der Browser enthält einen bekannten Fehler im integrierten PDF-Viewer, der dazu führt, dass das eingegebene Geburtsdatum stets als „01011970“ angezeigt wird. Bitte laden Sie die PDF-Datei herunter und öffnen Sie sie in einem anderen PDF-Programm. 

Gedruckte Antragsformulare sind außerdem bei der Stadtverwaltung Freudenberg erhältlich.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter: www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.

Bei Umzügen innerhalb der Gemeinde und von außerhalb in das Stadtgebiet Freudenbergs gelten in diesem Fall die gleichen Voraussetzungen und Fristen für die Anmeldung im Bürgerbüro wie bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Kontakt zum Wahlamt

Frau Heuzeroth / Frau Brückner

Telefon: 02734 / 43119 o. 43148

E-Mail: a.heuzeroth@freudenberg-stadt.de , k.brueckner@freudenberg-stadt.de